Abonnement / Karten
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Für die Kultursaison 1/23 werden noch keine Abonnements verkauft
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Die Mittwochs- oder Wochenend-Abonnements aus der Frühjahrssaison 1/20 ruhen weiterhin. Wir informieren Sie rechtzeitig über das Wiederaufnahmeverfahren. Änderungs- oder Kündigungswünsche benötigen wir schriftlich.
Als Abonnent genießen Sie Vorzüge:
- Sie erhalten vor allen anderen das neue Programm
- Sie haben eine Vorzugsfrist beim Kartenkauf und können Ihre Wünsche vor Vorverkaufsbeginn anmelden
- Das Mittwoch- und das Wochenend-Abo verlängert sich automatisch in die nächste Saison, Sie behalten Ihren Sitzplatz
- Die Abo-Karte ist übertragbar
- Der Abo-Rabatt beträgt 3 Euro pro Veranstaltung
- Sie können bei Bedarf einmal pro Saison eine Abo-Veranstaltung gegen einen Gutschein tauschen. Der Gutschein wird nicht mit Abonnements verrechnet und ist innerhalb von 12 Monaten einzulösen.
Abonnements:
Mittwoch-Abo
Festes Abonnement mit allen Mittwochsveranstaltungen - derzeit ausgesetzt
Wochenend-Abo
Festes Abonnement mit allen Wochenendveranstaltungen - derzeit ausgesetzt
- Diese Abonnements verlängern sich jeweils in die nächste Saison, wenn sie nicht vorher gekündigt werden.
Wahl-Abo
Abonnement mit drei frei wählbaren Veranstaltungen aus dem gesamten Programm (ohne Sonderveranstaltungen)
- Dieses Abonnement endet mit der laufenden Saison.
Abonnementpreise
Normalpreis | Mit Behinderung | Schüler | |
Mittwoch-Abo | |||
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Kategorie 1 | |||
Kategorie 2 | |||
Wochenend-Abo | |||
Kategorie 1 | |||
Kategorie 2 |
Der Preis für das Wahl-Abo richtet sich nach der Auswahl der Veranstaltungen.
Abonnements können nur über das Kulturamt gebucht werden. Die Verteilung der Kategorien sehen Sie im Bestuhlungsplan. Karten in der Kategorie 3 (Reihe 20 bis 26) werden nicht im Abonnement, sondern nur als Einzelkarte bei starker Nachfrage angeboten.
Ermässigungen
Schüler, Studenten, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst erhalten 50% Nachlass. Schwerbehinderte mit mehr als 50% Behinderung erhalten 25% Nachlass.
Ein gültiger Ausweis ist bereit zu halten.
Teilhabe am kulturellen Leben für alle
Personen, die Wohngeld, Arbeitslosengeld II oder Leistungen der Grundsicherung erhalten, sollen dennoch am kulturellen Leben teilnehmen können. Das Kulturamt stellt dazu eine bestimmte Anzahl von Karten zur Verfügung. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Sozialabteilung der Stadt.